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   BSG, 22.06.2005 - B 3 P 12/05 B   

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https://dejure.org/2005,31131
BSG, 22.06.2005 - B 3 P 12/05 B (https://dejure.org/2005,31131)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2005 - B 3 P 12/05 B (https://dejure.org/2005,31131)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - B 3 P 12/05 B (https://dejure.org/2005,31131)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 3 P 12/05 B
    Erforderlich ist ein Beweisantrag; eine bloße Beweisanregung reicht nicht aus (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 und 22; Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl 2005, § 160 RdNr 18e).

    Dass es sich rechtlich um einen Beweisantrag und nicht nur um eine Beweisanregung gehandelt habe (zur Abgrenzung vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9), hat die Klägerin in der Beschwerdebegründung nicht geltend gemacht; sie selbst spricht von einem "Vorschlag" ihres Prozessbevollmächtigten, was lediglich auf eine Beweisanregung hindeutet.

  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 3 P 12/05 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat ( BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 3 P 12/05 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat ( BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 3 P 12/05 B
    Ein Mangel des Verfahrens ist nur dann formgerecht bezeichnet, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben werden und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensmangel ergeben (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 3 P 12/05 B
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, die grundsätzliche Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat ( BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11 und 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65), sie also im Falle der Revisionszulassung entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 8 SO 192/11
    Als anderes Beweismittel kommt die Vernehmung der Pflegeperson in Betracht (BSG, Urteil vom 29. April 1999 - B 3 P 7/98 R, Rn. 16 - juris); eine generelle Verpflichtung zur Vernehmung der Pflegeperson besteht allerdings nicht (BSG, Beschluss vom 22. Juni 2005 - B 3 P 12/05 B).
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